Autoleiherei

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLF GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der ALLF GmbH und dem Kunden über die Anmietung von Fahrzeugen.

Mieter

Unsere Mietfahrzeuge können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen gemietet werden. Voraussetzung sind eine gültige
Fahrerlaubnis (Führerschein) und die Vollendung des 18. Lebensjahres aller Lenker.

Unsere Mietfahrzeuge können – ergänzend zum Mieter – von zwei weiteren Personen, die in den Mietvertrag aufgenommen wurden, gelenkt werden. Diese müssen ebenso die Mietvoraussetzungen erfüllen.

Fahrten außerhalb Österreichs

Sie dürfen mit Ihrem Mietfahrzeug neben Österreich zusätzlich in folgende europäische Länder reisen: Deutschland, Slowenien, Kroatien, Italien, Schweiz, Portugal, Spanien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, wenn Sie mit dem Mietfahrzeug ins Ausland fahren möchten, damit wir Ihnen eine Benützungsbewilligung zusenden können. Die grüne Versicherungskarte, ein
europäischer Unfallbericht sowie die Betriebsanleitung befinden sich im Fahrzeug.

Überprüfen Sie vor der Fahrt ins Ausland unbedingt, ob die europäische Versicherungskarte gültig ist und beantragen Sie gegebenenfalls eine neue bei uns unter office@autoleiherei.at.

Informieren Sie sich bitte immer vor einer Fahrt ins Ausland über die lokal geltenden Gesetze und Bestimmungen.

Rauchen

Rauchen ist in unseren Mietfahrzeugen strengstens untersagt. Es sind weder Zigaretten, Zigarren, Pfeifen noch E-Zigaretten erlaubt. Bei Zuwiderhandeln verrechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 349,– inkl. USt.

Haustiere

Grundsätzlich dürfen Haustiere in unseren Mietfahrzeugen transportiert werden. Der Fahrer ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Tiere verantwortlich. Bitte achten Sie darauf, dass die Tiere keine Schäden am Auto hinterlassen und sämtliche Spuren (Haare usw.) entfernt werden. Wenn bei der Fahrzeugrückgabe noch Verunreinigungen oder Schäden durch Ihr Haustier vorhanden sind, wird für die Reinigung eine Pauschale in Höhe von EUR 199,– inkl. USt zuzüglich der Kosten für die fachgerechte Reparatur allfälliger Schäden verrechnet.

Untersagte Verwendung

Das Mietfahrzeug darf nicht verwendet werden

  • zu Werbezwecken
  • für jegliche Form von Motorsport (in der Freizeit oder
    professionell) oder vergleichbare Aktivitäten;
  • für Fahrten auf unbefestigtem Gelände;
  • um entflammbare, explosive, ätzende oder brennbare Materialien
    zu transportieren (mit Ausnahme von Mineralölen oder ähnlichen Produkten
    gemäß geltenden oder etwaigen zusätzlichen Ausnahmebestimmungen im
    Mietvertrag);
  • von anderen als den autorisierten Lenkern;
  • zur Begehung von Strafdaten, auch wenn diese nur nach dem Recht
    des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

Umbauten am Mietfahrzeug

Es dürfen keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden – weder technisch noch optisch. Dazu zählen etwa auch Aufkleber, Tuning oder Felgen.

Bußgelder

Der Mieter haftet für alle Bußgelder und Gebühren, die infolge der Nutzung des Mietfahrzeugs durch ihn oder durch einen von ihm im Mietvertrag angegebenen Lenker verhängt werden. Diesbezügliche Schriftstücke werden von uns direkt an den Mieter weitergeleitet. Hierfür wird pro Strafzettel eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 18,– inkl. USt verrechnet. Wird die Strafe nicht fristgerecht an die Behörde bezahlt, kommt es zu einer Lenkererhebung, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Unfall

Im Falle eines Unfalls rufen Sie bitte wenn notwendig den Rettungsdienst. Sie sind verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen. Die Meldung an die Polizei hat jedenfalls zu erfolgen, auch dann, wenn kein Dritter am Schadensfall beteiligt ist. Informieren Sie uns ehestmöglich unter der Telefonnummer +43 (3179) 61 32 oder per Mail an office@autoleiherei.at. Das Mietfahrzeug ist über die Vollkaskoversicherung rundum abgesichert. Der Selbstbehalt beträgt EUR 800,– inkl. USt und ist im Schadensfall vom Mieter zu entrichten. Die grüne Versicherungskarte, ein europäischer Unfallbericht sowie die Betriebsanleitung befinden sich im Mietfahrzeug. Je nach Art des Unfalls wird der Schaden von uns kurzfristig repariert oder wir stellen Ihnen – sofern vorhanden – ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietfahrzeug, die während der Mietdauer entstehen, sofern diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind.

Diebstahl

Auch im Falle eines Diebstahls ist es wichtig, dass Sie unverzüglich die Polizei und uns als Vermieter verständigen.

Kosten

Bei unseren Mietfahrzeugen sind in der Mietgebühr folgende Kosten inkludiert: Service- und Wartungskosten, Herstellergarantie, saisonaler Reifenwechsel, Kfz-Steuern, Vollkasko- und Haftpflichtversicherung, § 57 a-Überprüfung.

Die Kosten von Treibstoff, Vignette, Maut, Schmiermittel, Öl, Frostschutz und sonstigen Betriebsmitteln sowie Verschleißteilen (zB Scheibenwischerblätter), die während der Mietdauer zu ersetzen bzw. nachzufüllen sind, sind vom Mieter zu tragen.

Mehrkilometer (gefahrene Kilometer über den im Mietvertrag vereinbarten Kilometern) werden mit EUR 0,35 inkl. USt pro km verrechnet. Bei Langzeitmieten (Mietdauer übersteigt ein Monat) ist eine einmalige Startgebühr in Höhe von EUR 200,- inkl. USt zu bezahlen. Wird ein Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, verrechnen wir die Dauer der Überziehung aliquot zur vereinbarten Mietgebühr
plus einen Unkostenbeitrag in Höhe von EUR 200,– inkl. USt.

Für unsere Mietfahrzeuge wird eine Kaution in Höhe von EUR 800,00 eingehoben (entspricht der Höhe des Selbstbehaltes der Vollkaskoversicherung).

Versicherung

Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt EUR 800,– inkl. USt und ist im Schadensfall vom Mieter zu bezahlen. Gegen eine Aufzahlung von EUR 10,–/Miettag (möglich ab 7 Miettagen) kann der Selbstbehalt auf EUR 200,– inkl. USt reduziert werden.

Verrechnung

Die vereinbarte Mietgebühr sowie die einmalige Startgebühr bei Langzeitmieten sind mittels Vorkasse oder bei Fahrzeugübernahme in bar, per Bankomat- oder Kreditkarte zu bezahlen. Bei Zustellung des Fahrzeuges unsererseits hat die Bezahlung per Vorauskasse zu erfolgen. Bei Langzeitmieten erfolgt ab dem zweiten Monat die Zahlung monatlich mittels SEPA-Lastschrift. Die monatliche Mietgebühr wird dann jeweils am Anfang des Monats mittels Bankeinzug verrechnet.

Funktioniert der Bankeinzug nicht, ist der offene Betrag inkl. Bankspesen und Mahngebühren unverzüglich zu überweisen. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen ab Verständigung keine Überweisung, wird der Mietvertrag unverzüglich aufgelöst und das Fahrzeug ist zurückzubringen.

Buchung

Die Buchung erfolgt online auf www.autoleiherei.atoder telefonisch über +43 (3179) 61 32. Gerne gehen wir auch auf Ihre individuellen Wünsche (zB Anhängevorrichtung, etc.) ein.

Abholung

Die Abholung des Mietfahrzeuges ist zu unseren Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) bei uns (ALLF GmbH, Schrems 3, 8163 Fladnitz/T.) möglich. Eine Fahrzeugzustellung machen wir bei Langzeitmieten gerne nach Absprache gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung.

Tarife für Fahrzeugzustellung innerhalb von Österreich:

Zustellung
bis 50 km um EUR 89,– inkl. USt

Zustellung
ab 51 bis 200 km um EUR 199,– inkl. USt

Zustellung
ab 201 km um EUR 499,– inkl. USt

Laufzeit

Die Laufzeit entspricht der vereinbarten Mietdauer.

Die Kündigungsfrist endet automatisch mit Ende der Mietdauer. Gerne können Sie den Mietvertrag bis 14 Tage vor Vertragsablauf verlängern.

Rückgabe

Zum Ende des Mietverhältnisses ist das Mietfahrzeug zum vereinbarten Termin innerhalb der Öffnungszeiten wieder zu uns zurückzubringen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Mietfahrzeug in jenem Zustand zurückbringen, in dem Sie es auch übernommen haben – also sauber und
vollgetankt.

Stornierung

Die Stornierung einer Mietfahrzeug-Buchung ist bis 14 Tage vor der vereinbarten Übergabe gegen eine Gebühr in Höhe von 10 % des Bruttomietpreises möglich.

Eine Stornierung, die weniger als 14 Tage aber mehr als 7 Tage vor der vereinbarten Übergabe erfolgt, ist gegen eine Gebühr in Höhe von 50 % des Bruttomietpreises möglich.

Eine Stornierung, die 7 Tage oder weniger vor der vereinbarten Übergabe erfolgt, ist gegen eine Gebühr in Höhe von 80 % des Bruttomietpreises möglich.

Wird das Fahrzeug am Tag der Übernahme nicht abgeholt, ist der Vermieter berechtigt, 100 % des Bruttomietpreises in Rechnung zu stellen.

Der Bruttomietpreis umfasst den gesamten gebuchten Mietzeitraum. Zum Beispiel: Wird ein Mietfahrzeug für drei Monate gebucht, ist der Vermieter bei Nichtabholung des Fahrzeuges berechtigt, die gesamte Mietdauer in Rechnung zu stellen.

Datenschutz

Die ALLF GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Rechtliches

Für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Weiz.

Stand: [01.10.2023]